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Bierkultur Renkamp

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juli 2026

1. Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von:

Bierkultur Renkamp
Sascha Renkamp
Biersommelier
Worzeldorfer Kirchsteig 12c
90455 Nürnberg
Mobil: +49 (0) 172 2870821
E-Mail: bierkultur.renkamp@gmail.com
Website: www.bierkultur-renkamp.de

nachfolgend „Anbieter“ genannt.

2. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Biertastings, Bierverkostungen, Bierseminare, individuelle Gruppentastings, Firmenevents, Beratungsleistungen und sonstige Veranstaltungen im Bereich Bierkultur, die zwischen dem Anbieter und Kundinnen und Kunden geschlossen werden.

Kunden im Sinne dieser AGB können Verbraucher, Unternehmer, Unternehmen, Vereine, Institutionen oder sonstige Organisationen sein.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

3. Leistungsangebot

Der Anbieter bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  1. feste öffentliche Tastingtermine mit vorher festgelegtem Termin, Thema, Ort, Preis und begrenzter Teilnehmerzahl,
  2. individuell vereinbarte Gruppentastings für Privatpersonen oder private Gruppen,
  3. Firmenevents, geschlossene Veranstaltungen, Kundenveranstaltungen, Team-Events und sonstige geschäftliche Veranstaltungen,
  4. thematische Bierverkostungen, Foodpairings, Bierbegleitungen, Bierseminare und vergleichbare Leistungen.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung auf der Website, dem individuellen Angebot, der Buchungsbestätigung oder einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

4. Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Anfrage oder Buchung.

Bei festen öffentlichen Tastingterminen kommt ein Vertrag zustande, wenn der Anbieter die Buchung in Textform bestätigt oder die Teilnahme nach Zahlungseingang verbindlich bestätigt wird.

Bei individuellen Gruppentastings und Firmenevents kommt ein Vertrag zustande, wenn der Kunde ein individuelles Angebot des Anbieters in Textform annimmt oder der Anbieter den Auftrag in Textform bestätigt.

Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter in Textform bestätigt werden.

5. Preise

Es gelten die jeweils vereinbarten Preise.

Bei festen öffentlichen Tastingterminen gilt der auf der Website oder im Angebot angegebene Preis pro Person.

Bei individuellen Gruppentastings und Firmenevents gelten die im Angebot genannten Preise, Mindestpreise, Pauschalen, Zusatzkosten und sonstigen Konditionen.

Alle Preise verstehen sich in Euro. Gemäß § 19 UStG wird aufgrund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer erhoben und nicht gesondert ausgewiesen.

Zusätzliche Kosten, insbesondere für speziell beschaffte Biere, Foodpairing-Produkte, Raummieten, Technik, Fahrtkosten, Übernachtungen, externe Dienstleister oder besondere Vorbereitungsleistungen, werden nur berechnet, wenn sie vereinbart wurden oder aufgrund der konkreten Veranstaltungsplanung erforderlich und mit dem Kunden abgestimmt sind.

6. Zahlung

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung auf das in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung angegebene Konto.

Bei festen öffentlichen Tastingterminen ist der Teilnahmebetrag vorab zu zahlen. Ein Teilnahmeplatz ist erst verbindlich reserviert, wenn der Anbieter die Buchung bestätigt hat und die Zahlung fristgerecht eingegangen ist.

Bei individuellen Gruppentastings und Firmenevents kann der Anbieter eine Anzahlung verlangen. Die Höhe und Fälligkeit der Anzahlung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Rechnungsbetrag spätestens 7 Kalendertage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

Bei kurzfristigen Buchungen kann der Anbieter eine sofortige Zahlung oder Zahlung vor Veranstaltungsbeginn verlangen.

7. Teilnehmerzahl und Mindestpreis

Bei festen öffentlichen Tastingterminen richtet sich die Teilnehmerzahl nach den verfügbaren Plätzen.

Bei individuellen Gruppentastings und Firmenevents gilt die vereinbarte Teilnehmerzahl. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl ist nur bis zu den im Angebot oder in diesen AGB genannten Fristen möglich.

Soweit ein Mindestpreis, eine Mindestteilnehmerzahl oder eine Mindestauftragssumme vereinbart wurde, bleibt diese auch dann geschuldet, wenn weniger Personen teilnehmen als ursprünglich geplant.

Bei individuellen Gruppentastings ist die finale Teilnehmerzahl spätestens 7 Kalendertage vor dem Termin mitzuteilen.

Bei Firmenevents und geschlossenen Veranstaltungen ist die finale Teilnehmerzahl spätestens 10 Werktage vor dem Termin mitzuteilen.

Nach Ablauf dieser Fristen kann die Teilnehmerzahl nur noch erhöht werden, sofern dies organisatorisch möglich ist. Eine kostenmindernde Reduzierung ist nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

8. Stornierung durch den Kunden bei festen öffentlichen Tastingterminen

Bei festen öffentlichen Tastingterminen gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

Bei einer Stornierung ab 13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Teilnahmebetrags berechnet.

Bei einer Stornierung ab 6 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn wird der volle Teilnahmebetrag berechnet.

Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornierung wird der volle Teilnahmebetrag berechnet.

Der Kunde kann jederzeit eine Ersatzperson benennen, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Für die Benennung einer Ersatzperson entstehen keine zusätzlichen Kosten.

9. Stornierung durch den Kunden bei individuellen Gruppentastings

Bei individuell vereinbarten Gruppentastings gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 28 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin möglich.

Bei einer Stornierung ab 27 bis 14 Kalendertage vor dem Termin werden 30 % des vereinbarten Mindestpreises berechnet.

Bei einer Stornierung ab 13 bis 7 Kalendertage vor dem Termin werden 50 % des vereinbarten Mindestpreises berechnet.

Bei einer Stornierung ab 6 Kalendertage vor dem Termin werden 80 % des vereinbarten Mindestpreises berechnet.

Bei einer Stornierung ab 48 Stunden vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen wird der volle vereinbarte Mindestpreis berechnet.

Bereits entstandene oder nicht mehr stornierbare Kosten, insbesondere für speziell beschaffte Biere, Foodpairing-Produkte, Raummieten, Technik, externe Leistungen, Reise- oder Vorbereitungskosten, können zusätzlich berechnet werden.

10. Stornierung durch den Kunden bei Firmenevents und geschlossenen Veranstaltungen

Bei Firmenevents, geschlossenen Veranstaltungen, Kundenveranstaltungen, Team-Events, Vereinsveranstaltungen und vergleichbaren Veranstaltungen gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Eine kostenfreie Stornierung ist bis 42 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin möglich.

Bei einer Stornierung ab 41 bis 21 Kalendertage vor dem Termin werden 30 % der vereinbarten Auftragssumme berechnet.

Bei einer Stornierung ab 20 bis 8 Kalendertage vor dem Termin werden 60 % der vereinbarten Auftragssumme berechnet.

Bei einer Stornierung ab 7 Kalendertage vor dem Termin werden 90 % der vereinbarten Auftragssumme berechnet.

Bei einer Stornierung ab 48 Stunden vor dem Termin sowie bei Nichterscheinen wird die volle vereinbarte Auftragssumme berechnet.

Bereits entstandene oder nicht mehr stornierbare Kosten, insbesondere für speziell beschaffte Biere, Foodpairing-Produkte, Raummieten, Technik, externe Leistungen, Reise- oder Vorbereitungskosten, können zusätzlich berechnet werden.

11. Nachweis eines geringeren oder höheren Schadens

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter durch die Stornierung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

12. Terminverschiebung durch den Kunden

Eine Terminverschiebung ist nur nach Absprache mit dem Anbieter möglich.

Bei individuellen Gruppentastings ist eine einmalige Terminverschiebung bis 14 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei möglich, sofern ein geeigneter Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten gefunden wird.

Bei Firmenevents und geschlossenen Veranstaltungen ist eine einmalige Terminverschiebung bis 21 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei möglich, sofern ein geeigneter Ersatztermin innerhalb von 6 Monaten gefunden wird.

Erfolgt der Wunsch nach Terminverschiebung kurzfristiger oder kann kein geeigneter Ersatztermin gefunden werden, gelten die jeweiligen Stornierungsregelungen entsprechend.

Bereits entstandene oder nicht mehr stornierbare Kosten bleiben in jedem Fall erstattungspflichtig.

13. Absage oder Änderung durch den Anbieter

Der Anbieter ist berechtigt, eine Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, behördlichen Einschränkungen, Ausfall des Veranstaltungsortes, Sicherheitsrisiken oder sonstigen Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.

Bei festen öffentlichen Tastingterminen kann der Anbieter die Veranstaltung außerdem absagen, wenn eine angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall informiert der Anbieter die angemeldeten Teilnehmer rechtzeitig.

Im Fall einer Absage durch den Anbieter wird nach Wahl des Kunden ein Ersatztermin angeboten oder ein bereits gezahlter Teilnahmebetrag erstattet.

Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Ersatz von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Folgekosten, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftungsregelungen.

14. Veranstaltungsort, Anfahrt und Rahmenbedingungen

Der Veranstaltungsort ergibt sich aus der jeweiligen Ausschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

Bei Veranstaltungen beim Kunden oder an einem vom Kunden gestellten Veranstaltungsort ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Veranstaltungsort geeignet, zugänglich, sicher und rechtzeitig verfügbar ist.

Der Kunde stellt sicher, dass erforderliche Genehmigungen, Nutzungsrechte, Hausrechtsfragen, Brandschutzvorgaben, Lärmschutzvorgaben und sonstige organisatorische Rahmenbedingungen erfüllt sind.

Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden oder des Veranstaltungsortes liegen, nicht oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, bleibt die vereinbarte Vergütung geschuldet.

15. Alkohol, Mindestalter und verantwortungsvoller Genuss

Die Teilnahme an Biertastings ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Anbieter ist berechtigt, vor Beginn oder während der Veranstaltung einen Altersnachweis zu verlangen.

Erkennbar alkoholisierten Personen kann die Teilnahme ganz oder teilweise verweigert werden. Der Anbieter ist berechtigt, den Ausschank an einzelne Personen zu verweigern, wenn dies aus Gründen des Jugendschutzes, der Sicherheit, der Gesundheit oder des verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol erforderlich erscheint.

Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesen Fällen nicht, sofern der Ausschluss oder die Einschränkung vom Kunden oder Teilnehmer zu vertreten ist.

Die Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, nach dem Konsum alkoholischer Getränke nicht am Straßenverkehr teilzunehmen und keine Tätigkeiten auszuüben, die durch Alkoholkonsum beeinträchtigt werden können.

16. Allergene, Unverträglichkeiten und besondere Anforderungen

Biere enthalten in der Regel Gluten. Bei Foodpairings können weitere Allergene enthalten sein, insbesondere Milch, Nüsse, Schalenfrüchte, Ei, Soja, Senf, Sellerie, Sesam oder andere Zutaten.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter bekannte Allergien, Unverträglichkeiten, Schwangerschaften, gesundheitliche Einschränkungen oder besondere Anforderungen der Teilnehmer rechtzeitig vor der Veranstaltung mitzuteilen.

Der Anbieter berücksichtigt entsprechende Hinweise nach Möglichkeit. Eine vollständig allergenfreie Durchführung oder ein Ausschluss von Kreuzkontaminationen kann jedoch nur garantiert werden, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

17. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Planung und Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung.

Dazu gehören insbesondere Teilnehmerzahl, Veranstaltungsort, Zeitrahmen, gewünschter Schwerpunkt, besondere Anforderungen, technische Gegebenheiten, Ansprechperson vor Ort und etwaige Einschränkungen des Veranstaltungsortes.

Verzögerungen, Mehraufwand oder Einschränkungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.

18. Leistungsänderungen und zumutbare Abweichungen

Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Biere, Produkte oder Programmpunkte durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern dies aus organisatorischen Gründen, wegen Nichtverfügbarkeit, Qualitätsmängeln, Lieferproblemen oder aus sonstigen sachlichen Gründen erforderlich ist.

Der grundsätzliche Charakter der gebuchten Veranstaltung bleibt dabei erhalten.

Ein Anspruch auf bestimmte einzelne Biere, Marken, Brauereien oder Produkte besteht nur, wenn diese ausdrücklich verbindlich vereinbart wurden.

19. Gutscheine

Soweit Gutscheine angeboten werden, gelten die auf dem Gutschein angegebenen Bedingungen.

Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich personalisiert wurden.

Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen.

Die gesetzliche Verjährung bleibt unberührt.

Terminbezogene Gutscheine oder Aktionsgutscheine können abweichenden Bedingungen unterliegen, sofern dies beim Erwerb ausdrücklich angegeben wurde.

20. Foto-, Video- und Tonaufnahmen

Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch den Anbieter erfolgen nur, wenn dies zuvor angekündigt wurde oder eine entsprechende Einwilligung vorliegt.

Teilnehmer dürfen Aufnahmen für private Zwecke erstellen, sofern dadurch keine Rechte anderer Teilnehmer, des Anbieters, des Veranstaltungsortes oder Dritter verletzt werden.

Eine gewerbliche Nutzung, Veröffentlichung oder werbliche Verwendung von Aufnahmen der Veranstaltung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters und der betroffenen Personen zulässig.

21. Urheberrechte und Unterlagen

Vom Anbieter erstellte Konzepte, Präsentationen, Verkostungsunterlagen, Texte, Grafiken, Abläufe und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen.

Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung oder gewerbliche Nutzung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig.

22. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Der Anbieter haftet außerdem unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Die Haftung für vom Kunden oder von Teilnehmern mitgebrachte Gegenstände, Garderobe, Wertgegenstände, Fahrzeuge oder sonstiges Eigentum ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters beruht.

23. Verhalten während der Veranstaltung

Der Anbieter ist berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese die Veranstaltung erheblich stören, andere Teilnehmer belästigen, Sicherheitsanweisungen missachten, alkoholisiert oder aggressiv auftreten, gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder den ordnungsgemäßen Ablauf gefährden.

Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesen Fällen nicht, sofern der Ausschluss vom Teilnehmer oder Kunden zu vertreten ist.

Der Kunde haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste, Teilnehmer, Mitarbeiter oder sonstige von ihm veranlasste Personen verursacht werden, nach den gesetzlichen Vorschriften.

24. Höhere Gewalt

Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer unvorhersehbarer Ereignisse nicht durchgeführt werden, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, extreme Wetterlagen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Epidemien, Streiks, Verkehrsstörungen, Energieausfälle, Ausfall wesentlicher Infrastruktur oder sonstige Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.

In solchen Fällen bemühen sich die Parteien um einen Ersatztermin. Ist ein Ersatztermin nicht möglich oder unzumutbar, werden bereits gezahlte Entgelte abzüglich bereits entstandener und nicht mehr stornierbarer Kosten erstattet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

25. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Dies betrifft insbesondere feste öffentliche Tastingtermine sowie individuell vereinbarte Tastings und Veranstaltungen mit festem Veranstaltungstermin.

Soweit im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen sollte, wird der Kunde gesondert darüber belehrt.

Unabhängig von einem gesetzlichen Widerrufsrecht gelten die in diesen AGB genannten Stornierungsregelungen.

26. Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website des Anbieters.

27. Verbraucherstreitbeilegung

Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

28. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

29. Gerichtsstand

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

30. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.